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E-Scooter-Fahrer mit 1,66 Promille aus dem Verkehr gezogen

Almker Str. - 09.03.2020

Hehlingen, Almker Straße 07.03.20, 23.10 Uhr

Deutlich alkoholisiert war am späten Samstagabend ein 33 Jahre alter Wolfsburger
mit seinem E-Scooter in Hehlingen unterwegs. Ein Alkoholtest des 33-Jährigen bei
einer Verkehrskontrolle hatte 1,66 Promille ergeben. Daraufhin wurde dem Fahrer
das weitere Führen von Kraftfahrzeugen untersagt.

Einer Polizeistreife war der 33-Jährige um 23.10 Uhr auf der Almker Straße
aufgefallen. Da der Fahrer mit seinem Elektroroller verbotswidrig mit ziemlich
unsicherer Fahrweise auf dem Fußweg fuhr, entschlossen sich die Beamten der
Polizei Vorsfelde zu einer Überprüfung des Fahrers. Schon zu Beginn war
Atemalkohol spürbar wahrnehmbar. Ein Test bestätigte mit 1,66 Promille die
Vermutung. Der Wolfsburger hatte seine Fahrerlaubnis erst 2017 nach einem
Trunkenheitsvergehen wiederbekommen. Nun stellten die Polizisten seinen
Führerschein sicher und ordneten eine Blutprobe an.

Erst in der vergangenen Woche hatte die Polizei Wolfsburg sensibilisiert, dass
für das Fahren mit E-Scootern die gleichen Promille-Grenzwerte gelten wie bei
Autos. Beide Fahrzeuge gelten rechtlich als Kraftfahrzeuge. Daher gilt
grundsätzlich: Für alle Fahrer unter 21 Jahren ist Alkohol am Steuer also
gänzlich verboten - dies gilt demnach auch, wenn die Probezeit schon beendet
ist. Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ab 1,1
Promille gilt das Fahren unter Alkoholeinfluss als Straftat. Bei einer Straftat
wird zusätzlich des Bußgeldes und den Punkten in der Flensburger Verkehrsdatei
auch der Führerschein entzogen

Rückfragen bitte an:

Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de

Weiteres Material: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/56520/4541256
OTS: Polizei Wolfsburg

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